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Atreus Sternekochen 2025

Teilnahmebedingungen

1. Allgemeines

Veranstalter dieser Verlosung ist die Atreus GmbH. Mit der Teilnahme an der Verlosung akzeptiert der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmeberechtigung:

Die Teilnahme ist täglich möglich. Teilnahmeberechtigt sind Personen, die bei der Teilnahme ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und mindestens 18 Jahre alt sind. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit seiner E-Mail- und/oder Postadresse selbst verantwortlich. Zur Teilnahme am Gewinnspiel sind sämtliche Personenangaben wahrheitsgemäß anzugeben. Jede wahrheitswidrige Angabe hat unmittelbar, d. h. ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf, den Verlust der Teilnahmeberechtigung zur Folge. Mitarbeiter der Atreus GmbH sowie deren Angehörige und Dienstleister sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Personen, die mit mehr als einer E-Mail-Adresse teilnehmen, Gewinnspielclubs sowie eine automatisierte Teilnahme über Gewinnspiel-Roboter. Die Teilnahme ist kostenlos.

3. Gewinnbenachrichtigung:

Die Gewinner der zwei ausgelobten Geschenkkörbe werden von Atreus ausgelost. Die Antworten dürfen bis zum 13. Dezember 2024 eingehen, und die jeweiligen Gewinner der zwei Präsentkörbe werden bis zum 17. Dezember 2024 informiert. Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb von einer Woche nach Versenden der Benachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn, und es wird ein neuer Gewinner bestimmt.

4. Gewinn

Eine Barauszahlung des Gewinns erfolgt nicht. Der Preis ist nicht übertragbar. Die Gewinner akzeptieren notwendige Änderungen des Gewinns, die durch andere, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters bedingt sind. Auf den Gewinn gibt es keinen Gewährleistungs- oder Garantieanspruch. Ebenso behält der Veranstalter sich das Recht vor, den Gewinn aus bestimmten Gründen abzuändern und / oder eine gleichwertige Leistung anzubieten.

5. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung zu beenden, wenn aus technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht gewährleistet werden kann.

6. Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.