Blogbeitrag
Reicht die ISO/IEC 27001 noch aus?
Wenn ein Zertifikat basierend auf ISO/IEC 27001 früher als Maßstab galt, werden heute bereits weitreichendere Maßnahmen gefordert. Wie sieht jedoch ein Blick in die zukünftige Entwicklung aus? Bernhard Gruber gibt einen Überblick.
Neue Zeiten – neue Anforderungen
In der heutigen Zeit stoßen Mindeststandards an ihre Grenzen. Diese Entwicklung ist durch verschiedene Faktoren bedingt: Die Informationstechnologie wird heute dezentral betrieben und ist sehr dynamisch. Sowohl die Geschwindigkeit technologischer Innovationen als auch organisatorische Aspekte wie die Verantwortlichkeit für einen Service oder ein Lieferobjekt spielen eine entscheidende Rolle. Unter dem Druck dieser internen Dynamik gewinnt die Sicherstellung der Lieferketten immer mehr an Bedeutung.
ISO 27001 und NIS2-Compliance
Die ISO 27001-Zertifizierung wird als Referenzpunkt für die NIS2-Compliance hervorgehoben, da sie grundlegende Elemente der NIS2-Compliance abdeckt. Unternehmen, die sich frühzeitig an die NIS2-Anforderungen anpassen, können potenzielle Schäden durch Cyberangriffe minimieren.
Die NIS2-Richtlinie verlangt von Unternehmen unterschiedlicher Größe aus den Sektoren der kritischen Infrastrukturen, Maßnahmen zur Stärkung der Cybersicherheit umzusetzen. Die Anforderungen der NIS2-Compliance sind komplex und beinhalten unter anderem den Schutz kritischer Infrastrukturen, die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten und die Meldung von Sicherheitsvorfällen.
Die ISO 27001 kann Ihrem Unternehmen helfen, den notwendigen Überblick zu erhalten. Eine ISO 27001-Zertifizierung erfüllt bereits einige der neuen Anforderungen in NIS2. NIS2 legt den Rahmen fest, was Ihr Unternehmen tun muss, während ISO 27001 die Tools und Prozesse bereitstellt, um die Anforderungen zu erfüllen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die NIS2-Richtlinie spezifische zusätzliche Anforderungen enthält, die über die ISO 27001 hinausgehen. Daher reicht eine ISO 27001-Zertifizierung allein nicht aus, um eine vollständige Konformität mit NIS2 zu erreichen. Unternehmen sollten die spezifischen Anforderungen der NIS2-Richtlinie sorgfältig prüfen und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Konformität sicherzustellen.
Anforderungen der NIS2-Richtlinie
Jede NIS2-Richtlinie enthält spezifische zusätzliche Anforderungen, die über die ISO 27001 hinausgehen. Daher reicht die ISO 27001-Zertifizierung allein nicht aus, um die volle NIS2-Compliance zu erreichen. Unternehmen sollten die spezifischen Anforderungen der NIS2-Richtlinie sorgfältig prüfen und zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die vollständige Konformität sicherzustellen.
Die NIS2-Richtlinie legt zusätzliche Anforderungen fest, die über die ISO 27001 hinausgehen. Hier sind einige der wichtigen zusätzlichen Maßnahmen, die Unternehmen ergreifen sollten, um die volle NIS2-Compliance zu erreichen:
1. Identifizierung kritischer Dienste: Unternehmen müssen ihre kritischen Dienste identifizieren und bewerten, um sicherzustellen, dass sie angemessen geschützt sind.
2. Incident Response Plan: Ein detaillierter Plan zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle ist erforderlich. Dieser sollte die Meldung von Vorfällen, die Zusammenarbeit mit Behörden und die Wiederherstellung von Diensten abdecken.
3. Sicherheitsvorfälle melden: Unternehmen müssen Sicherheitsvorfälle an die zuständigen nationalen Behörden melden.
4. Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Behörden: Die NIS2-Richtlinie betont die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Behörden, um die Cybersicherheit zu stärken.
5. Schutz von Informationsaustausch und Kommunikationssystemen: Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre Kommunikationssysteme und Informationsaustauschmechanismen sicher sind.
6. Sicherheitsbewertung von Anbietern und Lieferanten: Unternehmen sollten die Sicherheitspraktiken ihrer Anbieter und Lieferanten überprüfen und sicherstellen, dass sie den NIS2-Anforderungen entsprechen.
7. Überwachung und Bewertung: Regelmäßige Überwachung und Bewertung der Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig, um die Wirksamkeit sicherzustellen.
8. Schulung und Sensibilisierung: Mitarbeiter sollten für Cybersicherheitsrisiken sensibilisiert werden und regelmäßig geschult werden.
9. Technische Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen sollten technische Sicherheitskontrollen implementieren, um Angriffe zu verhindern und zu erkennen.
10. Kontinuitätsmanagement: Ein Business Continuity Management (BCM) sollte eingerichtet werden, um im Falle eines Sicherheitsvorfalls den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.
Gap Analyse zwischen ISO 27001 und NIS2
Die Gap-Analyse zwischen ISO 27001 und NIS2 ist ein wichtiger Schritt, um die Unterschiede zwischen den beiden Rahmenwerken zu identifizieren und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die zusätzlichen Anforderungen der NIS2-Compliance erfüllt. Hier sind einige Ansätze für die Gap-Analyse:
1. Identifizierung der Anforderungen: Vergleichen Sie die Anforderungen der ISO 27001 und der NIS2-Richtlinie. Stellen Sie fest, welche spezifischen Maßnahmen in NIS2 über die ISO 27001 hinausgehen.
2. Kontext und Anwendungsbereich: Berücksichtigen Sie den Kontext und den Anwendungsbereich Ihres Unternehmens. Die NIS2-Richtlinie gilt für Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Diensteanbieter. Stellen Sie sicher, dass Sie die relevanten Bereiche abdecken.
3. Schwachstellenanalyse: Identifizieren Sie Lücken in Ihrer aktuellen Sicherheitsstruktur im Vergleich zu den NIS2-Anforderungen. Dies kann durch interne Audits, Interviews und Überprüfung von Dokumentationen erfolgen.
4. Priorisierung: Priorisieren Sie die identifizierten Lücken basierend auf ihrer Auswirkung auf die Cybersicherheit und die Geschäftskontinuität.
5. Maßnahmenplan: Erstellen Sie einen Maßnahmenplan, um die identifizierten Lücken zu schließen. Dies kann die Implementierung neuer Sicherheitskontrollen, die Aktualisierung von Richtlinien und Verfahren sowie die Schulung der Mitarbeiter umfassen.
6. Überwachung und Fortschrittsbewertung: Überwachen Sie die Umsetzung der Maßnahmen und bewerten Sie regelmäßig den Fortschritt. Passen Sie den Plan bei Bedarf an.
Ihr Ansprechpartner
Bernhard Gruber
Steht gerne für Fragen und Antworten zur Verfügung.
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