Atreus in den Medien
ESG-Ziele in der Vorstandsvergütung
Verankerung von ESG-Zielen
In “Der Aufsichtsrat” erläutert Atreus Direktor Robert Minge, warum Aufsichtsorgane und Vorstand dafür sorgen müssen, dass Anreizsysteme für das Management und die Organisation gezielt mit Nachhaltigkeitsaspekten verbunden werden.
Eine nachhaltige Strategieagenda ist für jedes Unternehmen wichtig, da ESG-Faktoren die Unternehmensrendite und die langfristige Entwicklung beeinflussen. Investitionsentscheidungen können risikobehaftet sein und das Finanzergebnis kurzfristig belasten. Daher ist die Verankerung von ESG-Zielen in der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsorganen hilfreich, wenn nachhaltige Entscheidungen gefördert werden sollen. Dabei entwickeln Aufsichtsrat und Vorstände gemeinsam ein tragbares Vergütungsmodell und setzen es um. In den letzten Jahren hat die nachhaltige Unternehmensführung an Bedeutung gewonnen. So drängen Investoren und Banken zunehmend darauf, ESG-Kriterien in der Vorstandsvergütung zu berücksichtigen, um klimarelevante Ziele schneller zu erreichen.
Die ESG-Faktoren
ESG-Faktoren umfassen Umwelt-, soziale und ethische Aspekte:
- Ziele im Bereich Umwelt umfassen zum Beispiel CO2-Reduktion, erneuerbare Energien, nachhaltige Lieferketten und Abfallmanagement.
- Soziale Faktoren betreffen Mitarbeiterzufriedenheit, Fortbildungsmöglichkeiten, Diversity, Arbeitsschutz und Kundenzufriedenheit.
- Ethische Aspekte beinhalten Compliance, Menschenrechte, Reputation und Rechnungslegung.
Was sind die Voraussetzungen für die ESG-Vorstandsvergütung?
Die Vergütung erfordert klare Nachhaltigkeits-KPIs, die Teil der Unternehmenskultur sein müssen. Unternehmen sollten eine ESG-Strategie aufsetzen, die mit wirtschaftlichen Zielen verknüpft ist und den Kundennutzen im Fokus hat. Zudem sollte der Aufsichtsrat frühzeitig die Ziele und Performance-Kennzahlen in das Vergütungssystem inkludieren und die Verpflichtung des Unternehmens zur Nachhaltigkeit klar kommunizieren. In der Praxis wird häufig ein variables Vergütungssystem mit ESG-Kriterien bevorzugt, es ist aber nicht zwingend erforderlich. Auch eine Festvergütung ist möglich.
Klar ist, dass Unternehmen Nachhaltigkeit in ihre Strategie integrieren müssen, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Hierzu müssen sich Führungskräfte und Aufsichtsgremien detailliertes Wissen aneignen und Nachhaltigkeitsziele quantifizierbar und erreichbar definieren.
Den vollständigen Artikel finden Sie im Fachmedium “Der Aufsichtsrat” 01/2023.
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