A·network 10 - Agilität

Jörg Sost: Da stimme ich absolut zu. Aber zurück zur beruflichen Erfahrung: Ich halte es für wichtig, dass man auf eine breite Erfahrung zurückgreifen kann. Vermittlungsfähigkeit halte ich für eine weitere wichtige Eigenschaft. Der Beirat muss in der Lage sein, bei Streit zu schlichten, etwa bei Nachwuchs- und Nachfolgethemen vermittelnd einzugreifen. Gerade in den mittelständischen Unternehmen sind sie in dieser Rolle häufig ein Bindeglied zwischen Familien und/ oder unterschiedlichen Gruppenansichten. Rainer Nagel: Ich möchte zwei weitere Punkte ergänzen: Das ist zuerst die Fähigkeit, konstruktiv Kritik üben zu können. Natürlich sollte man selbst auch Kritik annehmen können, das steht außer Frage. Es ist wenig hilfreich, einfach nur in einem Rat zu sitzen, zuzuhören und, überspitzt dargestellt, sich sein „Sitzungsgeld“ abzuholen. Der kritische, inhaltliche Diskurs mit den Themen ist meiner Ansicht nach ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit. Dabei soll das Management durchaus heftig hinterfragt werden: Ist das wirklich der richtige Weg, den wir einschlagen? Gibt es Alternativen? Das mag im Einzelfall schmerzhaft sein, aber eben notwendig. Darüber hinaus halte ich es für wichtig, dass ein Aufsichts- oder Beirat für sein Unternehmen auch „Herzblut“ entwickelt. Man muss das Unternehmen schätzen, sich mit den Themen auseinandersetzen und entsprechend Zeit investieren. Welche Aufgaben übernimmt ein Beirat?« Jörg Sost: Die Kernaufgaben liegen im strategischen Bereich. Hier geht es im Wesentlichen darum, das Unternehmen in seiner Ausrichtung weiterzubringen und die Strategie kritisch zu begleiten, in die richtige Richtung zu lenken. Eine weitere bedeutende Aufgabe kommt bei der Budgetdiskussion hinzu: Da muss kritisch und sorgfältig hinterfragt werden: Welche Struktur hat das Budget? Welche Schwerpunkte werden damit gesetzt? Darüber hinaus ist die Beratung bei Nachfolgefragen, insbesondere bei mittelständischen, inhabergeführten Unternehmen, eine verantwortungsvolle Aufgabe. Helmut Eschwey: Über die notwendigen Voraussetzungen auf Seiten der Aufsichtsrats- oder Beiratsmitglieder ist viel geschrieben worden. Wenig gesagt ist über die notwendigen Voraussetzungen auf Seiten des Unternehmens. Bei Aktiengesellschaften hat der Vorstand per Gesetz für entsprechende Kontrolle zu sorgen. Im Mittelstand ist die Einrichtung eines Beirats in vielen Fällen eine freiwillige Entscheidung der Eigentümer. Hier ist der ernsthafte Wille, sich einer Kontrolle zu unterwerfen, eine wesentliche „Wir pflegen in unserem Netzwerk langjährige Beziehungen zu renommierten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, die engmaschig vernetzt sind.“ Das Magazin für Interim Management Ausgabe 10 | Juli 2012 zurück vor drucken ·feedback Impressum ·topic

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